TIERHEIME
Zuschuss für Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
Herzlich willkommen beim Online-Antragstool!
Wir freuen uns, dass Sie einen Antrag im Förderprogramm zur Bewilligung von Corona-Hilfen für Tierheime einreichen möchten. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro gewährt werden, wenn Ihr Tierheim:
- über eine Zulassung gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz verfügt,
- seine Gemeinnützigkeit anhand eines aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamts nachweisen kann und
- im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben in Höhe von 7.500 Euro belegen kann.
In den folgenden Schritten werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Fragen.
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des Antrags einen aktuellen Internet Browser: z.B. Firefox, Edge, Chrome etc. Für den Internet Explorer kann leider keine optimale Kompatibilität garantiert werden.
Die weitere Bearbeitung Ihres Antrages wird vom Bundesamt für Naturschutz mit tatkräftiger Unterstützung des Umweltbundesamtes und des Projektträgers des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. übernommen. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie die FAQ auf oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:: Tierheime@bfn.de.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Ihr Bundesamt für Naturschutz
Diese Ausschreibung ist beendet.