BSFZ
Antrag auf Bescheinigung der Forschungszulage nach § 6 FZulG
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Das Antragsverfahren für die Gewährleistung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Nach der Registrierung können Sie hier einen Antrag auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben stellen.
- WICHTIGER HINWEIS ZUM ANTRAGSVERFAHREN
Ab 11. Januar 2021 wird das Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage auf ein vollständig digitales Verfahren umgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/antragsverfahren/vollstaendig-digitales-verfahren
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KontaktformularImpressum:
Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ GbR
Postfach 10 11 39, D-40002 Düsseldorf
VDI-Platz 1, D-40468 Düsseldorf
E-Mail: vditz@vdi.de
Geschäftsführer: Sascha Hermann
Gesellschafter der GbR sind die VDI Technologiezentrum GmbH, die AiF Projekt GmbH sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – Projektträger.
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